Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept

Endfassung des Hochwasservorsorgekonzept (Juni 2022)

Seit Kurzem liegt uns die Endfassung des Hochwasservorsorgekonzepts vor, die wir auch gerne eins-zu-ein mit Ihnen teilen möchten. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Da es sich bei den folgenden Dateien um bebilderte Berichte und Grafiken handelt, kann sich Ladezeit dementsprechend verlängern.

 

 

 


 

Während Flusshochwasser an größeren Gewässern durch großflächige Überregnung des Einzugsgebiets verursacht wird, sind Starkregenereignisse meist kurze, aber intensive Gewitterregen, welche lokal begrenzt auftreten und Hochwasser an kleineren Bächen und abseits von Gewässern verursachen. Dabei entladen sich die gespeicherten Wassermengen zumeist örtlich auf einer Fläche von wenigen Quadratkilometern. Dabei kam es nicht nur an Fließgewässern, sondern auch abseits der Gewässer durch spontan abfließendes Oberflächenwasser aus den Außengebieten zu kurzen und zumeist schadhaften Abflüssen bzw. Überschwemmungen. Mit Blick auf den voranschreitenden Klimawandel ist in den kommenden Jahren mit einer Zunahme von Starkregenereignissen zu rechnen.

Die Verbandsgemeinde Trier-Land nimmt Schäden der vergangenen Jahre zum Anlass, ein örtliches Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept für die Ortsgemeinde Aach erstellen zu lassen. Ziel ist es, künftig besser auf solche Naturereignisse vorbereitet zu sein.
Dabei ist die Starkregen- und Hochwasservorsorge eine Gemeinschafts-aufgabe von Bürgern und öffentlichen Trägern. Die örtlichen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte umfassen Maßnahmen der öffentlichen Starkregen- und Hochwasservorsorge:

  • Technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich
  • Information der betroffenen Bevölkerung
  • Vorbereitung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz
  • Sicherstellung der Ver- und Entsorgung
  • Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren

und der privaten Starkregen- und Hochwasservorsorge:

  • Richtiges Verhalten bei Hochwasser und Starkregenereignissen
  • Auskunft zur Hochwasserversicherung (Elementarschadensversicherung)
  • Schutzmaßnahmen an den Häusern und Anlagen

Die rechtliche Grundlage für den privaten Hochwasserschutz ist im Wasserhaushaltsgesetz §5 Abs.2 klar definiert: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Trotz aller Schutzmaßnahmen lassen sich auch in Zukunft Schäden bei extremen Starkregenereignissen und Hochwassersituationen nicht komplett vermeiden. Allerdings ist durch eine gute Vorsorge mit einem deutlich geringeren Schadensvolumen zu rechnen.

Ortsbegehungen
Im Rahmen der Erstellung des Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzeptes fand am 08.06.2020 eine erste Ortsbegehung statt. Die Begehung verifiziert Schwachstellen, ergänzt die theoretische Gefährdungslage oder schließt Gefahrenpunkte aus. Die Begehungen vor Ort fand gemeinsam mit Ortsvertretern und Einsatzkräften der Feuerwehr sowie Vertretern der VG-Werke statt.

Bürgerworkshop
Ein wichtiger Bestandteil des Starkregen- und Hochwasservorsorge-konzeptes ist die Bürgerbeteiligung. Das Wissen und die Erfahrungen der Einwohner im Starkregen- und Hochwasserfall sind ein unverzichtbarer Teil des Konzeptes, da nur so die Gesamtheit der Gefährdungslage abgebildet werden kann und die Mitarbeit der Einwohner für eine erfolgreiche Umsetzung der Starkregen- und Hochwasservorsorge essentiell ist. Hierzu fand im September eine Informationsveranstaltung mit Workshop statt, Resümee Workshop.

Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge
Die Hochwasserschutzfibel richtet sich an Bauherren, Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen. In dieser Fibel werden Informationen rund um Hochwasserschäden – durch Flusshochwasser, Starkregen und Kanalrückstau – und die Möglichkeiten der Anpassung vorgestellt.

Der rechtliche Rahmen sowie der öffentliche technische Hochwasserschutz sind ebenfalls Teil des Inhaltes der Fibel.
Link: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/

Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat den Leitfaden Starkregen veröffentlicht, in dem für Gebäudeeigentümer erklärt wird, welche Wirkungsweisen Starkregen auf Gebäude hat. Besonders hervorzuheben ist, dass hier die Auswirkung einer kurzfristigen Überflutung auf die einzelnen Baustoffe detailliert beschrieben ist.

Neben den Gefahren und Risiken werden auch Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen an Gebäuden vorgestellt und Hinweise zum richtigen Verhalten im Schadensfall gegeben. Die Checkliste der Broschüre zeigt, welche Gebäudeteile bei Starkregen besonders gefährdet sind. Den Leitfaden können Sie unter den angebenden Link im PDF-Format herunterladen.
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2018/leitfaden-starkregen.html

Quelle: Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB, Wittlich